Leerstehende Gebäude bergen oft noch Schmuckstücke aus ihrer Vergangenheit. Diese sollen nicht ungeachtet entsorgt werden – was mir ein Anliegen ist. Für Sie als Eigentümer veräussere ich übrig gebliebene Möbel. Die Preise beim Verkauf bestimme ich frei – der Verkaufserlös ist mein Ertrag. Sie sparen sich die Mühen vom Verkauf und verkleinern das Volumen der Entsorgungsmulde.
Sofern gewünscht, wird nach erfolgtem Restverkauf auch eine komplette Räumung im Aufwand angeboten. Die Entsorgungskosten werden offen ausgewiesen und abgerechnet.